BetriebsKlima
Quellen und Weblinks
Der Artikel bezieht sich auf folgende Datenquellen:
- TK-Gesundheitsreport 2007 der
Techniker Krankenkasse. Er ist im Internet verfügbar.
Barmer Gesundheitsreport 2004 der Barmer Ersatzkasse. Die Reports dieser Kasse haben jährlich wechselnde Schwerpunkte.- Ottnad, Adrian und Schnabel, Reinhold; Rente mit 67 - Konsequenzen für Versicherte, Rentensystem und Arbeitsmarkt; Köln 2006;
ISBN: 3-934446-29-9 - Die schwedischen Zahlen stammen aus dem Artikel
"Schweden entschärft die Pensionsbombe" des Kölner Stadt-Anzeiger vom 12.06.2004 und der Frankfurter Rundschau vom 16.07.2004 der im Online-Archiv erhältlich ist.
Zu den schwedischen Verhältnissen gibt es eine Fülle von Veröffentlichungen im Internet. - Die dpa-Meldung vom 28.12.2007 ist durch
die deutsche Tagespresse gegangen. Zum jüngsten Anstieg des Krankenstandes: siehe auch die diversen Pressemeldungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Umfangreiches Datenmaterial und Zahlenreihen finden Sie:
- Beim
Statistischen Bundesamt - Dei der
Deutschen Rentenversicherung Bund - Beim
Deutschen Institut für Altersvorsorge finden Sie die Zahlenreihen zum Buch "Rente mit 67" (Siehe oben)
Rente mit 67 - Ein Arbeitgeberproblem
Die Rente mit 67 wird viel diskutiert. Insbesondere aus Arbeitnehmersicht und bezüglich der Auswirkungen auf das System der GRV. Das ist jedoch zu kurz gedacht. Denn Ungemach droht aus einer anderen Richtung: Krankenstand verursacht Kosten im Betrieb.
Über die wirklichen Auswirkungen der Rente mit 67 wird noch spekuliert. Zumindest die Planszenarien sind für die Rentenkasse gut kalkulierbar: Längere Arbeits- sprich: Beitragszeiten und kürze Rentenbezugsdauer entlasten die Rente ohne Zweifel. In welchem Maße weiß man aber nicht.
Das Renteneintrittsverhalten ist schwer vorauszuberechnen. Zu komplex sind die Einflussfaktoren. Entscheidend wird z. B. auch der Arbeitsmarkt sein. Schließlich brauchen die länger arbeitenden Menschen auch Arbeitsplätze, die die längere Arbeit ermöglichen.
Gesetzliches und tatsächliches Rentenbeginnalter waren auch in der Vergangenheit nicht deckungsgleich.
Gesetzliches und tatsächliches Renteneintrittsalter
1881, bei Begründung der Rentenversicherung, betrug das gesetzliche Rentenalter 70, dann lange Zeit 65 Jahre. 1972 wurde die flexible Altersgrenze eingeführt, die es erlaubt ohne finanzielle Einbußen bereits „auf eigenen Wunsch“ ab 63 in Rente zu gehen. (Behinderte und Erwerbsunfähige mit 60 Jahren). 1984 wird mit dem Vorruhestandsgesetz die vorzeitige Altersrente in der GRV (gesetzlichen Rentenversicherung) beschlossen. Nur acht Jahre später, ebenfalls in der Ära Kohl, wird die „überraschende“ Wende eingeläutet: Die Vergünstigungen zeichnen sich als nicht bezahlbar ab. Die Rentenreform von 1992 sorgt für die stufenweise Anhebung des Rentenalters wieder auf 65 ab 2001 und es gibt erstmals Abschläge für vorzeitigen Rentenbeginn. 1997 wird der demografische Faktor eingeführt, 1998 wird er wieder abgeschafft und 2000 wieder eingeführt um 2004 durch den Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt zu werden. 2006 wird die schrittweise Anhebung des Rentenbeginnalters auf 67 beschlossen und bis 2025 umgesetzt.
Das tatsächliche Renteneintrittsalter
Das tatsächliche Rentenbeginnalter war in den letzten Jahren geprägt von der Politik der Frühverrentung Anfang der siebziger bis Mitte der 80er Jahre.
Mit Rücknahme dieser Vergünstigungen steigt das Renteneinstiegsalter in den letzten Jahren wieder leicht an. Auch wenn der Anstieg seither schneller von statten ging, als noch 1999 von der Rürup-Kommission erwartet, liegt derzeit das durchschnittliche tatsächliche Eintrittsalter aller Versichertenrenten bei rund 61 Jahren und damit deutlich unter dem heutigen gesetzlichen Eintrittsalter. Wenn 2012 die schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Jahre einsetzt, dürfte das tatsächliche Rentenbeginnalter bereits deutlich über 61 Jahren liegen.
Exkurs zum Arbeitsmarkt
Die Rentenpolitik der 70er Jahre hatte auch arbeitsmarktpolitische Ziele. In der Rezession nach dem Ölpreisschock war es hilfreich, wenn Rentner aus der Arbeitslosigkeit in die Rente verschwanden. Die Frühverrentung hat jedoch die Rentenkosten erhöht und Beitragsanpassungen erforderlich gemacht, die den Faktor Arbeit in Deutschland verteuert haben. Das hat wiederum den Arbeitsmarkt belastet und nicht entlastet. Außerdem haben Unternehmen und Arbeitnehmer zwar die Möglichkeit genutzt, Frühverrentung zu beanspruchen. Zur erhofften Zahl an Neueinstellungen kam es jedoch nicht. Die Rente mit 67 wird arbeitsmarktpolitisch flankiert. Das ist sicher notwendig dafür, dass die gewünschten Sanierungseffekte eintreten.
Künftige Entwicklung
Wie die Versicherten individuell auf die Anhebung der Regelaltersgrenze reagieren werden, ist ungewiss und hängt von zahlreichen Faktoren ab. Je nach Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung und Ausgestaltung der Reform ändert sich das tatsächliche Renteneintrittsverhalten im Schnitt möglicherweise kaum. Kommt es zu einem Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters, dürfte dieser im Durchschnitt aller Rentenzugänge deutlich hinter dem Anstieg des gesetzlichen Renteneintrittsalters zurückbleiben, vermutet das Deutsche Institut für Altersvorsorge. (Rente mit 67; Köln, 2006; S. 45)
Hieraus, und aus den mit dem frühzeitigen Rentenbeginn verbundenen Abschlägen resultiert der Vorwurf, die Rente mit 67 sei in Wahrheit eine verkappte Rentenkürzung, da im Schnitt tatsächlich dieses Rentenalter nicht erreicht wird.
Der Krankenstand wird das Problem
Diese Prognosen sind aber deshalb schwierig, weil keine Zahlen aus der Vergangenheit vorliegen. Wir wissen nur, dass das tatsächliche Renteneintrittsverhalten komplex gesteuert ist. Allerdings ist eine knappe Rente ein sehr starkes Motiv, wenn nicht ein Zwang, länger zu arbeiten.
Die Schweden haben vor fünf Jahren ihr Rentensystem konsolidiert und faktisch eine „Rente mit 67“ eingeführt. Viele Arbeitnehmer sind gezwungen, bis 66 und länger zu arbeiten, weil erst dann die erworbenen Rentenansprüche für den Lebensunterhalt reichen. Notfalls „kleben“ sie an den Arbeitsplätzen; auch wenn die Gesundheit es eigentlich nicht zulässt. Man geht halt nicht wegen Erwerbsminderung in Rente, sondern bleibt auch dann im Arbeitsprozess. Über 50 jährige sind dort im Schnitt 80 Tage krank geschrieben; über 60 jährige gar im Schnitt 138 Tage pro Jahr.
Schweden ist nicht Deutschland. Die schwedischen Krankenstände sind seit Jahren rekordverdächtig und viel höher als bei uns. Auch ist es nicht sicher ob dort der Krankenstand bei ansonsten vergleichbaren Arbeitsbedingungen nur an der Rente liegt.
Fakt ist: auch bei uns steigt mit zunehmenden (Dienst)Alter der Krankenstand deutlich an.
Der Knick am Ende der Skala gibt wenig Hoffnung. Die Menschen in diesem Alter werden nicht etwa wieder gesünder. Jenseits der 60 sind schlicht nur noch die ganz gesunden und robusten mit hoher Motivation am Arbeitsplatz. Alle anderen sind in Rente. Noch und unter den alten Bedingungen.
Tatsächlich werden wir den ansteigenden Trend fortschreiben müssen.
Am 28.12.2007 meldet dpa unter Berufung auf die Betriebskrankenkassen, dass „erstmals seit langem wieder mehr Fehltage wegen Krankheit gemeldet worden [sind], als im Vorjahr“. Die Krankenkassen führten den Anstieg zwar auch darauf zurück, „dass die Arbeit für viele immer stressiger“ würde, aber auch darauf, dass die Menschen im Schnitt später in Rente gingen, so dpa.
Wie entscheidend am Ende des Arbeitslebens der Gesundheitszustand ist, macht eine andere Zahl deutlich: Das durchschnittliche Eintrittsalter in die reine Altersrente ist um fast zwei Jahre höher als der Durchschnitt der Erwerbsminderungs- und Altersrenten zusammen! (Siehe Grafik 1)
Exkurs zur gesetzlichen Krankenversicherung
Mit zunehmendem Alter nimmt nicht nur der Krankenstand gemessen in Fehltagen pro Jahr zu. Es ändert sich auch die Qualität der Abwesenheit: Jüngere Arbeitnehmer sind öfter krank, fehlen dann aber kürzer. Bei Älteren nimmt die Zahl der Fälle ab, dafür steigt die Dauer der Krankheit pro Fall.
Und das werden die gesetzlichen Krankenkassen spüren. Für die Kassen ist es ein gravierender Unterschied, ob ein Rentner mit 66 länger als 6 Wochen krank ist oder eine Erwerbsperson mit 66. Kranke Rentner erhalten ab der 7. Woche weiterhin ihre Rente. Für Arbeitnehmer muss die Krankenkasse dann Krankengeld zahlen.
Nur für die Rentenkasse kalkulierbar
Die tatsächlichen Auswirkungen der Rente mit 67 sind also nur für die Rentenkasse einigermaßen kalkulierbar. Dort führt der spätere Rentenbeginn sicher zu Entlastung; sofern die Menschen tatsächlich und deutlich später in Rente gehen und möglichst bis dahin beschäftigte Beitragszahler sind:
Tun sie es nicht, gewinnt sie auch, weil die Renten dann niedriger sind. Dann werden vor allem die Arbeitnehmer Probleme bekommen, da ohne eine Berufsbiografie mit dauerhaft überdurchschnittlichem Einkommen eine ausreichende gesetzliche Rente nicht erzielt werden kann.
Das sich heute abzeichnende Problem der Altersarmut verschärft sich zu Lasten der Sozialkassen oder der steuerfinanzierten Grundsicherung.
Arbeiten die Menschen tatsächlich länger, wird die Rente ebenfalls entlastet. Die Zeche zahlen dann aber hauptsächlich die Arbeitgeber und die Krankenkassen, weil das zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Fehlzeiten in den Betrieben führt. Die Menschen werden nicht per Gesetz gesünder.
Handlungsbedarf für Arbeitgeber
Wir haben nur oberflächlich betrachtet ein Rentenproblem. In Wahrheit ist es ein Altersproblem. Und deshalb wirken Maßnahmen wie die Rente mit 67 wie ein Verschiebebahnhof. Für umlagefinanzierte Sozialsysteme gibt es auf Jahre zu viele, die Leistungen wollen und brauchen und zu wenige, die dies finanzieren. An den Gesundheitskosten (wozu auch der Krankenstand gehört) wird dies besonders deutlich werden. Behandlungen lassen sich nicht folgenlos auf das 67. verschieben.
Krankenstand ist - wirtschaftlich betrachtet – ein betriebliches Problem. Betriebsrente wird landläufig unter dem Aspekt der ergänzenden, aber privaten, Vorsorge gesehen. Selbst das Arbeitgeberziel, Motivation und Arbeitnehmerbindung zu verbessern und Vorteile im Wettbewerb um qualifizierte Kräfte zu sichern, hat ja indirekt die Versorgungssituation des Arbeitnehmers im Fokus. Das wird sich ändern.
Arbeitgeber werden in Zukunft im eigenen Interesse Wert darauf legen, dass ihre Arbeitnehmer gut vorsorgen und diese im Betrieb aktiv ermuntern und unterstützen. Damit sie, wenn die Gesundheit es erfordert, auch in Ruhestand gehen können.




