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20.5.2012 > 8:44

BetriebsKlima

ein einfacher Test

stellen Sie sich diese drei Fragen:

  1. Ist meine Versorgungszusage älter als vier Jahre?
  2. Hat mich der Berater,der sie eingerichtet hat, innerhalb der letzten drei Jahre auf Risiken hingewiesen?
  3. Habe ích/meine Firma in den letzten drei Jahren Zusage und verbundene Dokumente formal nachgebessert?

Wenn Sie zweimal mit "ja" (Fragen 1 und 2) antworten und bei der dritten Frage mit "nein", könnte es sein, dass es Gründe dafür gibt.

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterLösung: Zwei Schritte

Das Desaster

Ein GGF hat vor 12 Jahren ein Pensionszusage über 5.000 € Rente mit BU-Absicherung und Witwenversorgung erhalten. Zu seinem 65. Geburtstag wird die Gesellschaft dafür ca. 700.000 € zurückgestellt haben.

Zur Finanzierung der Rente und Absicherung der biometrischen Risiken Tod und Invalidität hat die Gesellschaft eine Lebensversicherung abgeschlossen, die zu diesem Zeitpunkt eine Ablaufleistung von 700.000 € liefern sollte. Soweit schein alles im Plan und so, wie der damals vorgesehen.

Tatsächlich dürfte die Finanzierungslücke zu diesem Tag ca. 850.000 € betragen.

Vorsicht Falle

Die Beratungspraxis zeigt: neun von zehn rückgedeckten Pensionszusagen ist unzureichend finanziert und formal nicht betriebsprüfungsfest. Vor allem drei Faktoren sind wirksam:

  1. Langlebigkeit, steigende Lebenserwartung
  2. zu hoher Abzinsungsfaktor
  3. Absinken der LV-Renditen

zu 1. - Lebenserwartung

Die Lebenserwartung eines 65-jährigen ist mitnichten überall gleich:

  • Die Richttafeln nach Heubeck sind für die steuerliche Bewertung maßgeblich. Hier beträgt die Lebenserwartung noch 17 Jahre.
  • Nach der Sterbetafel 2004 des deutschen Aktuar-Verbandes (DAV) sind es 21 Jahre; und
  • nach der neuesten Tafel (Stand 2005) des DAV sind es 24 Jahre

Für unser Beispiel bedeutet das:

Gegenüber der Kalkulation für die Rückstellung muss die Rente Sieben Jahre länger gezahlt werden. Das entspricht einem zusätzlichen Kapitalbedarf von 7 x 12 x 5.000 € = 420.000 €.

zu 2. - Rechnungszins

Der § 6a EStG verlang, dass bei der Kalkulation der Rückstellungen ein Zins von 6% unterstellt wird. Das bedeutet:

Wird (in unserem Beispiel) die Steuerersparnis aus der Rückstellungsbildung mit netto 6% verzinst, steht am Ende das benötigte Kapital von 700.000 € zur Verfügung.

Rückdeckungsversicherungen schaffen das nicht.

Renten- und Kapitallebensversicherungen erzielen derzeit eine Rendite bezogen auf den Beitrag von ca. 2 - 4%

Aus dem unrealistischen Rechnungszins fehlen weitere 200 - 250 T€ gegenüber der ursprünglichen Rechnung.

zu 3. - niedrige LV-Renditen

In den letzten fünf Jahren hat sich die Ablaufleistung einer deutschen Kapitalversicherung um Durchschnittlich 30% verringert Das ist ein Querschnitt über lle Laufzeiten, Tarife und Gesellschaften. Deutliche Abweichungen im Einzelfall nach unten und oben inbegriffen.

Unterstellen wir beispielhaft, wir lägen im Durchschnitt:

Dann fehlen 210.000 € an der ursprünglich prognostizierten Ablaufleistung.

Die Ursprungsplanung zum Rentenbeginn

Aktiva

Passiva

Ablaufleistung
der LV

700.000

Pensions-
Rückstellung

700.000

Die Realität zum 65.

Aktiva

Passiva

Ablaufleistung
aus der LV

500.000

Barwert der
Rente nach DAV

1.120.000

Zusätzlich nötiges
Vermögen

870.000

Rendite-Ausfall
wegen Zins

250.000

1.370.000

1.370.000

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterDas ist die Lösung ...

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Kommentare zu dieser Seite

10 Kommentare
frenchoire schrieb am 27.09.2011 15:11 email homepage
Christhetina schrieb am 26.09.2011 10:30 email homepage
Kupofox schrieb am 26.09.2011 07:10 email homepage
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