BetriebsKlima
Zauberwort AVL.
Rente mit 67.
GGF-Versorgung.
"Arbeitgeberbeitrag".
Zillmerung.
Rechengrößen SV 2011.
Rechengrößen SV 2012.
Der "Arbeitgeberbeitrag" ist ein Taschenspielertrick
Die Sozialversicherungsbeitäge werden von den Arbeitnehmern gezahlt; und zwar vollständig. Bruttolohn ist alles, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zahlt: Barlohn, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Dienstwagen, Firmenwohnung, Deputate, Betriebsrente, etc.
Dieser Bruttolohn ist der Betrag, der beim Arbeitgeber abließt. Es ist die einzige betriebswirtschaftlich relevante Größe. An dieser Größe ändert sich nichts dadurch, dass Teilbeträge anders heißen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitnehmer einen Steuersatz von 10%, 20% oder 30% hat und ob er der Kirche angehört, oder nicht. Es ist immer der gleiche Bruttolohn.
Das "Lohntütenbrutto"
Zum Etikettenschwindel gehört eine Hilfskonstruktion, derer es bedarf, um ihn aufrecht zu erhalten: Das "Lohntütenbrutto". Das ist ein Betrag der kleiner als der eigentliche Bruttolohn ist, und auf den sich die in Prozent ausgedrückten SV-Beiträge beziehen und der der Lohnsteuerbemessung zu Grunde liegt.
Dieses Lohntütenbrutto betrug durchschnittlich im Jahr 2006 ziemlich genau 30.000 € per anno, also 2.500 € im Monat. Davon wurden im Schnitt 507,50 € "Arbeitnehmeranteil" abgezogen und normalerweise 271 € (Splittingtabelle) oder 510 € (Grundtabelle) Lohnsteuer so dass einem Ledigen 1.482,50 € ausgezahlt wurden. Das bedeutet: es bleiben rd. 59% vom Brutto übrig; positiv formuliert. Hart, aber wir haben uns daran gewöhnt.
Die richtige Rechnung:
Bei diesem Lohntütenbrutto fließt beim Arbeitgeber 3.007,50 € ab. Das ist der "echte" Bruttolohn. Davon werden 1.015 € SV-Beiträge und 510€ Steuern abgezogen. Da natürlich alles gleich bleiben muss, weil wir nur Beträge umbenannt haben, ist auch hier die Auszahlung 1.482,50 €. Nunmehr bleiben allerdings nur 49% vom Brutto übrig. Härter, aber die Wahrheit.
Das erklärt die ungebrochene Popularität des Mythos vom Arbeitgeberbeitrag. Wer erhält nicht lieber 59% als "nur" 49%? Er ist aber eine Illusion, deren Absurdität ein Beispiel klar macht: Wir könnten ganz einfach für alle Arbeitnehmer die Sozialversicherung umsonst machen! Wir erhöhen einfach den Arbeitgeberanteil auf 100%, wodurch der Arbeitnehmeranteil logischerweise auf Null sänke. Es ist offensichtlich, dass dadurch alles beim alten bliebe. Außer natürlich der Namensgebung.
Wegen der Popularität des Mythos steht zu erwarten, dass - gern vor einer der nächsten Wahlen - jemand auf die Idee kommt, genau dies vor zu schlagen mit höchst gewissem Zuspruch und ebenso unerheblichen Folgen.
Entgeltumwandlung senkt die SV-Beiträge
Durch Entgeltumwandlung wird das Lohntütenbrutto gesenkt, nicht aber der Bruttolohn. Dem Arbeitgeber ist es bekanntlich egal, wie die Beträge heißen und wohin sie fließen. Wegen der Wirkung der Entgeltumwandlung auf das "Lohntütenbrutto" sinken die Sozialversicherungsbeiträge.
Folgt man der obigen Argumentation, wird klar, dass die eingesparten Beiträge eigentlich dem Arbeitnehmer gehörten um von diesem in Vorsorge investiert zu werden. Wenn dieser nämlich kein Entgelt umwandeln würde, stünden ihm diese Beiträge arbeitsvertraglich und sozialrechtlich zu. Sie würden dann seine Anwartschaften auf gesetzliche Rente erhöhen und seine Versorgung im Falle der Arbeitslosigkeit verbessern.
Es bleibt jedoch fest zu halten, dass dies zur Zeit eine ethische Frage ist. Juristisch gesehen dürfen die "eingesparten" Beiträge unstrittig und tatsächlich eingespart werden.
Tilmann Kinkel
Diese Argumentation verdanken wir Walter Krämer. Sie stammt aus: "Babylonische Sprachverwirrung", Arbeits- und Sozialpolitik 42, 9/1988; sowie: Krämer, Walter und Trenkler, Götz; "Lexikon der populären Irrtümer"; Frankfurt, 1996; S. 23f.
